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Pers.haft.Gesellschafter: Automotive Rietberg Verwaltungs GmbH, UPMANN-VERWALTUNGS-GmbH · Verschmelzung: Automotive Rietberg GmbH & Co. KG · Anschrift Hrb 29.10.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.10.2009)

Auf einen Blick

Text

UPMANN GmbH & Co.,
Ungenannte Str. ??, D-33397 Rietberg
. Firma nach Ergänzung des Rechtsformzusatzes nunmehr: UPMANN GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift:
Weidenweg 20, 33397 Rietberg
. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Persönlich haftender Gesellschafter: UPMANN-VERWALTUNGS-GmbH, Rietberg (AG Gütersloh HRB 6145), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Automotive Rietberg Verwaltungs GmbH, Rietberg (AG Gütersloh HRB 6490). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2009 mit der Automotive Rietberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Rietberg (AG Gütersloh HRB 5480) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: UPMANN GmbH & Co. KG, Rietberg.