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Verschmelzung: PanCon GmbH Gesellschaft für elektromechanische Bauelemente · Gesellschaftsvertrag · Name: PanCon GmbH Gesellschaft für elektromechanische Bauelemente Hrb24.05.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.05.2012)
Auf einen Blick
Text
Pancon Europe GmbH, Neu-
Ungenannte Str. ??, D-61267 Neu-Anspach
. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: PanCon GmbH Gesellschaft für elektromechanische Bauelemente. Die Herstellung und der Vertrieb von elektromechanischen Bauelementen, insbesondere Steckverbindungen, sowie Zubehör. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PanCon GmbH Gesellschaft für elektromechanische Bauelemente mit Sitz in Neu-Anspach (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 6184) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PanCon GmbH Gesellschaft für elektromechanische Bauelemente, Mannheim.