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Löschung · Verschmelzung: europäischen Aktiengesellschaft Celenus SE Hrb19.08.2013 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 13.08.2013)
Auf einen Blick
Text
Celenus-Holding GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-77654 Offenburg
. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Nachgründungs- und Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der europäischen Aktiengesellschaft "Celenus SE", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 709453) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Celenus-Holding GmbH, Offenburg.