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Verschmelzung: Sanicalor Sanitäre Installations- und Heizungsgesellschaft mbH Hrb 03.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.08.2012)
Auf einen Blick
Text
J. Wolfferts GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-53177 Bonn
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2012 und 29.08.2012 mit der Sanicalor Sanitäre Installations- und Heizungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 1907) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: J. Wolfferts GmbH, Bonn.