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Verschmelzung: Volksbank eG Darmstadt Kreis Bergstraße Hrb04.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.08.2012)
Auf einen Blick
Text
Groß-Gerauer Volksbank eingetragene Genossenschaft, Groß-Gerau (
Ungenannte Str. ??, D-64521 Groß-Gerau
). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.05.2012 und vom 23.05.2012 mit der Volksbank eG Darmstadt Kreis Bergstraße mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, GnR 60126) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Groß-Gerauer Volksbank eG, Groß-Gerau.