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Löschung · Verschmelzung: SOFTTECH GmbH, SOFTTECH GmbH Hrb16.08.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.08.2013)
Auf einen Blick
Text
LEONARDO Bausoftware GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-67433 Neustadt a. d. Weinstraße
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.06.2013 mit der SOFTTECH GmbH mit Sitz in Neustadt/Wstr. (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 41813) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers, welche am 15.08.2013 erfolgt ist. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: LEONARDO Bausoftware GmbH, Neustadt a. d. Weinstraße.