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Verschmelzung: LEONARDO Bausoftware GmbH, LEONARDO Bausoftware GmbH Hrb16.08.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.08.2013)

Auf einen Blick

Text

SOFTTECH GmbH, Neustadt/Wstr.,
Ungenannte Str. ??, D-67433 Neustadt/Wstr
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2013 mit der LEONARDO Bausoftware GmbH mit Sitz in Neustadt/Wstr. (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 62013) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SOFTTECH GmbH, Neustadt a. d. Weinstraße.