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Satzung Hrb09.07.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.07.2012)

Auf einen Blick

Text

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60265 Frankfurt a. Main
. Die Hauptversammlung vom 23.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) ist aufgehoben. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/II) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2012 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.05.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 100.000.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2012/I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2012 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.05.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 400.000.000,00 EUR gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2012/II).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Frankfurt a. Main.