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Verschmelzung: Autohaus Fischer-Schädler GmbH Hrb21.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.09.2009)

Auf einen Blick

Text

Autohaus Fischer - Schädler Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Ungenannte Str. ??, D-61118 Bad Vilbel
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Autohaus Fischer-Schädler GmbH mit Sitz in Bad Vilbel (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 71665) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Autohaus Fischer - Schädler GmbH, Bad Vilbel.