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GF: Ursula Mönikes · ppa (1 Person) · Nicht mehr GF (1 Person) · Verschm.: Car fleet management GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Car fleet management GmbH · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb29.09.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.09.2011)

Auf einen Blick

Text

Mönikes Verwaltungs-GmbH,
Kall, Messerschmittstr. 17, 53925 Kall
. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie § 2 und mit ihr die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens beschlossen. Ferner ist § 3 (Stammkapital) aufgehoben und neu gefasst worden. Neue Firma: Car fleet management GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Transport, die Lagerung, die Zustandsbewertung sowie die Aufbereitung von Fahrzeugen für die Autoindustrie und Leasinggesellschaften. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens der Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Kraftfahrzeughandel, ferner alle Tätigkeiten, die mit den vorgenannten in Zusammenhang stehen. Geschäftsführer: Mönikes, Ursula, Kall, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: ???????, ?????, Dipl. ???, ????. Einzelprokura: ???????, ??????, Nettersheim, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2011 mit der Car fleet management GmbH mit Sitz in Euskirchen (Amtsgericht Bonn HRB 12166) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sachverständigenbüro Mönikes GmbH, Kall.