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Verschmelzung: Medos GmbH Hrb07.10.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.09.2011)

Auf einen Blick

Text

Medos Medizintechnik Aktiengesellschaft, Ungenannte Str. ??, D-52222 Stolberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Medos GmbH Radeberg mit Sitz in Radeberg (Amtsgericht Dresden HRB 18652) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Medos Medizintechnik AG, Heilbronn.

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