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Verschmelzung: SKM - Schepers + Kühn Metallverarbeitung KG · Gesellschaftsvertrag · Unternehmensgegenstand Hrb29.09.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.09.2011)
Auf einen Blick
Text
SKM - Schepers + Kühn Metallverarbeitung Verwaltungs GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-48691 Vreden
. Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz); § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie § 4 (Stammkapital,-einlagen) und damit a. die Firmenänderung b. die Änderung des Unternehmensgegenstandes c. die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 5.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der SKM - Schepers + Kühn Metallverarbeitung KG in Vreden (Amtsgericht Coesfeld HRA 6414) beschlossen. SKM Stahl-u. Maschinenbau GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist der Metall-, Anlagen- und Maschinenbau und die Erstellung von Stahlkonstruktionen sowie Schweißtechniken und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen und dabei die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters zu übernehmen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.09.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.09.2011 mit der SKM-Schepers+Kühn Metallverarbeitung KG mit Sitz in Vreden (Amtsgericht Coesfeld HRA 6414) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SKM Stahl-u. Maschinenbau GmbH, Vreden.