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Formwechsel: Deufol SE Hrb 27.12.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.12.2012)

Auf einen Blick

Text

Deufol Aktiengesellschaft, Hofheim am
Ungenannte Str. ??, D-65719 Hofheim a. Taunus
. Die Hauptversammlung vom 04.07.2012 hat die formwechselnde Umwandlung in die Deufol SE mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 95470) gemäß Art. 2 Abs. 4, 37 SE-VO beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deufol SE, Hofheim a. Taunus.