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Die Hauptversammlung vom 06.06.2012 hat die Änderung des § 4a (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes … Hrb11.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.06.2012)
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Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-65929 Frankfurt a. Main
. Die Hauptversammlung vom 06.06.2012 hat die Änderung des § 4a (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital), § 4b (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) und § 6 (Der Aufsichtsrat) beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2011 (Genehmigtes Kapital 2011/I) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2012 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 05.06.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 51.150.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2012/I). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2011 (Bedingtes Kapital 2011/I) ist aufgehoben. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2012 um bis zu 25.575.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Wohnen SE, Berlin.