Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Die Hauptversammlung vom 16.05.2012 hat die Änderung des § 4 Abs.6 (Einteilung und Höhe des Grundkapitals) beschlossen Hrb 04.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.06.2012)
Text
Deutsche Börse AG, Frankfurt am
Main, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn
. Die Hauptversammlung vom 16.05.2012 hat die Änderung des § 4 Abs.6 (Einteilung und Höhe des Grundkapitals) beschlossen. Außerdem wurden die §§ 13 Abs. 5 bis 8 (Sitzungen,Beschlussfassung,Protokoll,Vergütung) geändert. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2012 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 15.05.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 6.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2012/I).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Börse AG, Eschborn.