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Verschmelzung: Deutsche Börse Systems AG Hrb 04.04.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.03.2011)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.03.2011 mit der Deutsche Börse Systems AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Frankfurt am Main, HRB 42413) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Börse AG, Eschborn.