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Verschmelzung: Schmidt Media GmbH Hrb01.03.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.02.2010)
Auf einen Blick
Text
Die Kölner Branchen Verlags-GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-50931 Köln
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.09.2009 mit der Schmidt Media GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 35899) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Die Kölner Branchen Verlags-GmbH, Köln.