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Verschmelzung: RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH Hrb08.03.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.03.2013)

Auf einen Blick

Text

RWE Netzservice GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-57072 Siegen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21. Januar 2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom 21. Januar 2013 mit der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH mit Sitz in Siegen (Amtsgerict Siegen - HR B 5811) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RWE Netzservice GmbH, Siegen.