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Verschmelzung: NTC Neurologisches Therapiecentrum - gemeinnützige GmbH Hrb07.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.08.2010)
Text
Krankenhaus Mörsenbroich-Rath Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Düsseldorf, Amalienstraße 9, 40472 Düsseldorf
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 30.06.2010 mit der NTC Neurologisches Therapiecentrum - gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 20139) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Krankenhaus Mörsenbroich-Rath GmbH, Düsseldorf.