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Verschmelzung: Böcke Möbelservice GmbH Hrb31.01.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.01.2011)

Auf einen Blick

Text

Friedrich Böcke GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-34123 Kassel
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.08.2010 mit der Böcke Möbelservice GmbH mit Sitz in Blankenburg/Harz (Amtsgericht Stendal, HRB 103711) im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Friedrich Böcke GmbH, Lohfelden.