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Verschmelzung: Océ-Deutschland GmbH Hrb 21.03.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.03.2013)

Text

Canon Deutschland GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-47807 Krefeld
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.01.2013 mit der Océ-Deutschland GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (AG Duisburg, HRB 14253) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Canon Deutschland GmbH, Krefeld.