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Die Hauptversammlung vom 24.05.2012 hat die Änderung des § 5 III (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes … Hrb28.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.06.2012)
Text
PROSTEP AG,
Ungenannte Str. ??, D-64293 Darmstadt
. Die Hauptversammlung vom 24.05.2012 hat die Änderung des § 5 III (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2012 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26.06.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital § 5 Abs. 3 der Satzung ).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PROSTEP AG, Darmstadt.