Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: Nestlé Deutschland AG Hrb 12.08.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.08.2013)
Auf einen Blick
Text
Wagner Tiefkühlprodukte GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-66620 Nonnweiler
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2013 mit der Nestlé Deutschland AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt HRB 28163) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Wagner Tiefkühlprodukte GmbH, Nonnweiler.