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Wandelschuldverschreibung Hrb29.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.09.2009)
Auf einen Blick
Text
Biofrontera AG,
Leverkusen, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
. Aufgrund der am 12.05.2006 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital I) sind im September 2009 im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen 305.107 neue Stückaktien ausgegeben und somit das Kapital um EUR 305.107,00 erhöht worden. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital I; Beschluss der Hauptversammlung vom 26.08.2008) ist die Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 941.701,00 durchgeführt und zwar durch Ausgabe von 941.701 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital II; Beschluss der Hauptversammlung vom 17.03.2009) ist die Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 513.717,00 durchgeführt und zwar durch Ausgabe von 513.717 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eine Spitze von EUR 59.600,00 wurde ausgeschlossen. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.09.2009 wurde die Satzung in § 7 Abs.1, 2, 3 und 5 geändert. 7.595.486,00 EUR. Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2006 geschaffene bedingte Kapital I ist nach teilweiser Ausübung geändert: Das Grundkapital ist um bis zu EUR 845.945,00 durch Ausgabe von bis zu 845.945 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stammaktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen bei der Erfüllung des Rückzahlungspreises durch Lieferung von Aktien, bei der Ausübung von Wandlungsrechten und bei Erfüllung von Wandlungspflichten aus den Wandelschuldverschreibungen gemäß den Anleihebedingungen, die gemäß der Ermächtigung des Vorstandes (mit Zustimmung des Aufsichtsrats) durch Hauptversammlungsbeschluss vom 06.07.2005 ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses zu bestimmenden Wandlungspreis. Das genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 231.667,00. Das genehmigte Kapital II beträgt noch EUR 38.339,00.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Biofrontera AG, Leverkusen.
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