Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: AKBANK N.V Hrb18.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.06.2012)

Auf einen Blick

Text

AKBANK AG, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60311 Frankfurt a. Main
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.06.2012 und 13.06.2012 mit der AKBANK N.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Kamer van Koophandel Nr. 34146849) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AKBANK AG, Eschborn.