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Satzung Hrb14.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.09.2009)
Auf einen Blick
Text
DEUTSCHE BANK AG, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60486 Frankfurt a. Main
. Die Hauptversammlung vom 26.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 Absätze 10 und 11 (Genehmigtes Kapital; bedingtes Kapital) sowie in § 17 Absatz 2 (Anmeldung zur Hauptversammlung) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2009 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.04.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 314.880.000,00 EUR gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2009/III). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2009 um bis zu 256.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2009/I).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DEUTSCHE BANK AG, Frankfurt a. Main.