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Verschmelzung: Sektkellerei Cantor GmbH Hrb15.12.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.12.2009)

Auf einen Blick

Text

Henkell & Co. Sektkellerei KG,
Wiesbaden, Biebricher Allee 142, 65187 Wiesbaden
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.07.2009 mit der Sektkellerei Cantor GmbH mit Sitz in Wiesbaden, Amtsgericht Wiesbaden HRB 7885 - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Henkell & Co. Sektkellerei KG, Wiesbaden.

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