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Verschmelzung: Heinz Knust GmbH Hrb15.09.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.09.2011)
Auf einen Blick
Text
WWC Service Center GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-47787 Krefeld
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2011 mit der Dipl.-Berging. Heinz Knust GmbH mit Sitz in Herne (AG Bochum, HRB 9125) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: WWC Service Center GmbH, Krefeld.