Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Satzung Hrb 19.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.06.2012)

Auf einen Blick

Text

GEA Group Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-40468 Düsseldorf
. Die Hauptversammlung vom 24.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital I) und Abs. 6 (Bedingtes Kapital) beschlossen. § 14 Abs. 3 Satz 2 wurde aufgehoben. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. April 2017 das Grundkapital um bis zu EUR 77.000.000,00 durch einmalige oder rnehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnverteilung zu bestimmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 40.824.492,30, eingeteilt in bis zu 15.101.645 Stück Inhaberaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung des Vergleichs, der in dem Spruchverfahren vor dem Landgericht Dortmund (Az: 20 O 533/99) zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ehemaligen Metallgesellschaft AG (der heutigen GEA Group AG) und der vormaligen GEA AG geschlossen worden ist.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GEA Group AG, Düsseldorf.