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Verschmelzung: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hrb02.01.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.12.2011)
Auf einen Blick
Text
BDO Troup Fischer & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-34117 Kassel
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2011 sowie dem Zustimmungsbeschluss der übernehmenden Gesellschaft vom 28.11.2011 mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 1981) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BDO Troup Fischer & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel.