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Verschmelzung: Pallas Athena GmbH Hrb02.01.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.12.2011)

Auf einen Blick

Text

Lexmark Deutschland GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-63128 Dietzenbach
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Pallas Athena GmbH mit Sitz in Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 728849) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Lexmark Deutschland GmbH, Neu-Isenburg.