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Geschäftsführer (1 Person) · Formwechsel: CEROS Broker Service AG · Anschrift · Kapital: 200.000 € · Gesellschaftsvertrag · Vertretungsregelung · Unternehmensgegenstand Hrb11.06.2012 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 05.06.2012)
Auf einen Blick
Text
CEROS GmbH, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60325 Frankfurt a. Main
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2012 mehrfach, zuletzt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.04.2012 geändert. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-60325 Frankfurt a. Main
. Gegenstand: Im Bereich der Finanzdienstleistungen, die Anlageberatung und die damit verbundene Anlage- und Abschussvermittlung; die Gesellschaft ist nicht befugt, Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen; ein weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung sowie der Erwerb und die Vergabe von Lizenzen aller Art. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: ????, ??????, Frankfurt am Main, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CEROS Broker Service AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 51207). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Jova Consulting GmbH, Frankfurt a. Main.