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Verschmelzung: ATRAV Beteiligungs GmbH Hrb13.08.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.08.2013)

Auf einen Blick

Text

GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH,
Ungenannte Str. ??, D-73479 Ellwangen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2013 mit der ATRAV Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 59073) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH, Ellwangen (Jagst).

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