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Löschung · Verschmelzung: Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG Hrb 22.04.2010 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 20.04.2010)

Auf einen Blick

Text

Vorwerk Tele-Service GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-42275 Wuppertal
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.03.2010 mit der Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 16898) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Vorwerk Tele-Service GmbH, Wuppertal.