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Verschmelzung: Starnberger See GmbH Hrb14.08.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.08.2013)

Auf einen Blick

Text

Raiffeisenbank südöstl. Starnberger See eG, Seeshaupt, Landkreis Weilheim-Schongau (
Ungenannte Str. ??, D-82402 Seeshaupt
). Die Raiffeisenversicherungsdienst südöstl. Starnberger See GmbH mit dem Sitz in Seeshaupt (Amtsgericht München, HRB 59302) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2013, Nachtrag 29.07.2013 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der Genossenschaft vom 03.06.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 29.05.2013 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank südöstl. Starnberger See eG, Seeshaupt.