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Satzung Hrb01.02.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.01.2010)
Auf einen Blick
Text
SGL Carbon SE,
Ungenannte Str. ??, D-65203 Wiesbaden
. Die Hauptversammlung vom 29.04.2009 hat die Änderung des § 3 Abs.6 (genehmigtes Kapital) und die Ergänzung der Satzung um § 3 Abs.12 beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.04.2009 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 28.04.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 52.736.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2009/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.04.2009 um bis zu 5.376.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2009/II). Das bedingte Kapital dient der Einbringung von Vergütungsansprüchen der Bezugsberechtigten aus den von der Gesellschaft bis zum 31.12.2014 gewährten Aktienwertsteigerungsrechten.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SGL Carbon SE, Wiesbaden.