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Verschmelzung: Volksbank Rietberg eG · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb18.07.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

GnR 205: Spar- und Darlehnskasse Schloß Holte-Stukenbrock eG, Schloß Holte-Stukenbrock (
Ungenannte Str. ??, D-33758 Schloß
H.-Stukenbrock). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 20.05.2014 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.05.2014 mit der Volksbank Rietberg eG mit Sitz in Rietberg (AG Gütersloh GnR 158) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Spar- und Darlehnskasse Schloß Holte-Stukenbrock eG, Schloß Holte-Stukenbrock.