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Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.08.2015 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital I) ist die Erhöhung des … Hrb26.04.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Text

HRB 49717: Biofrontera AG,
Leverkusen, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.08.2015 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere EUR 2.499.999,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.04.2016 ist § 7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 30.347.813,00 EUR. Nach teilweiser Ausnutzung (genehmigtes Kapital I): Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27.08.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 5.012.950,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 5.012.950,00 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht kann den Aktionären gem. § 186 Abs. 5 AktG auch mittelbar gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

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