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Verschmelzung: H&B Norddeutsche Invest Erste GmbH Hrb24.07.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.07.2013)

Auf einen Blick

Text

H&B Norddeutsche Bauträger GmbH, Ungenannte Str. ??, D-31139 Hildesheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 08.07.2013 mit der H&B Norddeutsche Invest Erste GmbH, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 201258) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: H&B Norddeutsche Bauträger GmbH, Hildesheim.

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