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Verschmelzung: DRK-Seniorenzentrum Calberlah gemeinnützige GmbH · Gesellschaftsvertrag Hrb24.07.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.07.2013)
Auf einen Blick
Text
DRK Service- und Pflegeteam Gifhorn gGmbH,
Ungenannte Str. ??, D-38518 Gifhorn
. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 190.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der DRK-Seniorenzentrum Calberlah gemeinnützige GmbH, Gilfhorn (Amtsgericht Hildesheim, HRB 201183) beschlossen. 240.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2013 mit Ergänzung vom 11.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 19.06.2013 und vom 11.07.2013 mit der DRK-Seniorenzentrum Calberlah gemeinnützige GmbH, Gilfhorn (Amtsgericht Hildesheim, HRB 201183) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DRK Service- und Pflegeteam Gifhorn gGmbH, Gifhorn.