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Prokura (1 Person) · Satzung Hrb22.07.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.07.2013)

Auf einen Blick

Text

VR Bank Kitzingen eG,
Kitzingen, Luitpoldstraße 14, 97318 Kitzingen
. Die Vertreterversammlung vom 14.05.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 Abs. 3 (Zweck und Gegenstand), 3 Abs. 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 23 Abs. 1 Buchstabe m (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 26 b Abs. 3 (Wählbarkeit), 37 Abs. 1 und 2 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 39b Abs. 5 (Beteiligungsfond), 40 (beschränkte Nachschusspflicht) und 43 Abs. 3 (Verwendung des Jahresüberschusses). Neue Nachschusspflicht: Nachschusspflicht: 300,00 EUR je Mitglied. Personendaten geändert nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: ??????, ??????, Abteilungsleiterin Controlling und ?????????????, ???????????????. Nicht eingetragen: Der Geschäftsanteil beträgt 100 EUR. Auf den Geschäftsanteil sind mindestens 10 EUR sofort nach der Eintragung in die Mitgliederliste einzuzahlen. Über weitere Einzahlungen entscheidet die Vertreterversammlung gemäß § 50 des Genossenschaftsgesetzes. Die vorzeitige Volleinzahlung des Geschäftsanteils ist zugelassen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VR Bank Kitzingen eG, Kitzingen.