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Verschmelzung: Heidelberger Sand und Kies Handels- und Vertriebs-GmbH Hrb19.07.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.07.2013)

Auf einen Blick

Text

Heidelberger Sand und Kies GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-69120 Heidelberg
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.07.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Heidelberger Sand und Kies Handels- und Vertriebs-GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 338021) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH, Heidelberg.