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Verschmelzung: Raiffeisenbank Grafenwöhr-Kirchenthumbach eG Hrb16.07.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.07.2013)
Auf einen Blick
Text
RVD-Raiffeisen-Versicherungs-Dienst GmbH Grafenwöhr-Kirchenthumbach,
Ungenannte Str. ??, D-91281 Kirchenthumbach
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2013 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 26.06.2013 mit der Raiffeisenbank Grafenwöhr-Kirchenthumbach eG mit dem Sitz in Grafenwöhr (Amtsgericht Weiden GnR 23) verschmolzen. Der zwischen der Gesellschaft und dem übernehmenden Rechtsträger geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 05.06.1997 ist beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RVD-Raiffeisen-Versicherungs-Dienst GmbH Grafenwöhr-Kirchenthumbach, Kirchenthumbach.