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Übernahme: RWE AG · Spaltung: RWE AG Hrb 13.04.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 16281: GBV Fünfte Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH,
Ungenannte Str. ??, D-45128 Essen
. Die Gesellschaft hat aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.04.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag Beteiligungen an Gesellschaften auf die RWE AG, Essen (Amtsgericht Essen HRB 14525) als übernehmende Gesellschaft im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GBV Fünfte Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen.