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Löschung · Verschmelzung: Stadtentwicklungsgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH Hrb 01.07.2013 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 28.06.2013)

Auf einen Blick

Text

EWN Erneuerungsgesellschaft Wolfen-Nord mbH, Bitterfeld-Wolfen, OT
Ungenannte Str. ??, D-06766 Bitterfeld-Wolfen
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH mit dem Sitz in Bitterfeld-Wolfen (Amtsgericht Stendal HRB 12193) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EWN Erneuerungsgesellschaft Wolfen-Nord mbH, Bitterfeld-Wolfen.