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Satzung Hrb19.06.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.06.2013)
Auf einen Blick
Text
BayWa AG,
München, Arabellastr. 4, 81925 München
. Die Hauptversammlung vom 04.06.2013 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.06.2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.05.2018 gegen Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 10.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2013/I).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BayWa AG, München.