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Satzung Hrb19.06.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.06.2013)

Auf einen Blick

Text

Schaltbau Holding AG,
München, Hollerithstr. 5, 81829 München
. Die Hauptversammlung vom 06.06.2013 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2008/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung der §§ 5 (Genehmigtes Kapital) und 13 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 12.06.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 05.06.2018 gegen Bar- und/oder Sacheinlage um insgesamt bis zu 3.294.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2013/I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schaltbau Holding AG, München.