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Verschmelzung: ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG Hrb09.07.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 90591: BIEN-ZENKER AG,
Ungenannte Str. ??, D-36381 Schlüchtern
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2014 mit der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 206561) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Die Hauptversammlung vom 23.05.2014 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 206561) gegen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wird erst wirksam mit Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BIEN-ZENKER AG, Schlüchtern.