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Verschmelzung: Danish Crown Fleisch GmbH Hrb31.05.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.05.2013)

Auf einen Blick

Text

Danish Crown Logistik GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-49632 Essen
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.05.2013 mit der Danish Crown Fleisch GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Oldenburg HRB 205434) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Danish Crown Logistik GmbH, Essen.