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Löschung · Verschmelzung: Stadtbus Ingolstadt Hrb13.05.2013 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 02.05.2013)

Auf einen Blick

Text

IN-BUS GmbH, Ungenannte Str. ??, D-85053 Ingolstadt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.4.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der KVB Ingolstadt GmbH mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 3487) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 22.4.2012. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: IN-BUS GmbH, Ingolstadt.

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